Einlasszeiten
| Montag - Samstag: | 09:00 - 20:00 Uhr |
| Sonntag: | 11:00 - 20:00 Uhr |
Ganzjährig geöffnet
Wir sind 365 Tage im Jahr für Sie da, auch an allen Feiertagen! Bitte beachten Sie lediglich die geänderten Einlasszeiten an Feiertagen.
Kein barrierefreier Zugang:
Wegen der Enge im U-Boot ist die Besichtigung für Personen mit körperlichen Einschränkungen oder bei Gefahr von Platzangst nicht zu empfehlen. Eine Besichtigung für Rollstuhlfahrer ist aufgrund der technischen Gegebenheiten nicht möglich.
Eintrittspreise
| Erwachsene | 9,00 € |
| Kinder (* und **), Schüler + Studenten | 6,00 € |
| Gruppen ab 8 Presonen - Preis pro Person | 8,00 € |
| Senioren ab 65 Jahre | 7,00 € |
| Familie - 2 Erwachsene + 2 Kind (* und **) | 22,00 € |
| Familie - 2 Erwachsene + 1 Kind (* und **) | 20,00 € |
| Führung - Preis pro Person (***) | 5,00 € |
| Foto- und Videoerlaubnis | 1,00 € |
| * | Kinder 6 bis 12 Jahre. |
| ** | Kinder bis zum 5. Lebensjahr haben bei Begleitung durch Familienangehörige freien Eintritt. |
| *** | Besichtigung der Kommando-Zentrale nur mit Führung möglich. |
Führung durch das U-Boot 434
Erleben Sie eine spannende Führung durch das U-Boot 434 und erfahren Sie mehr über das Leben an Bord und die technischen Details. Unsere geschulten Guides führen Sie durch das U-Boot und die Kommando-Zentrale (Aufpreis 5,00 €/Person, Dauer ca. 45 Minuten).
Buchung:
- Gruppen ab 5 Personen: Bitte nutzen Sie das Formular unten.
- Einzelpersonen und Kleingruppen (unter 5 Personen): Führungen können direkt an der Tageskasse erworben werden (zzgl. Eintritt).
Private Führungen: Für ein exklusives Erlebnis ohne fremde Teilnehmer buchen Sie bitte hier >> Private Führung <<.
Hinweis: Das U-Boot 434 kann auch ohne Führung besichtigt werden.
Anfahrt
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Besucherordnung
| 01. | Mit dem Kauf der Eintrittskarte erkennt der Besucher diese Besucherordnung der U-Bootmuseum Hamburg GmbH uneingeschränkt an. |
| 02. | Das Betreten der baulichen Anlagen sowie die Besichtigung des U-Bootes erfolgen ausdrücklich auf eigene Gefahr. ACHTUNG: Jeder Besucher muss die niedrige Raumhöhe, überstehende Metallteile, Stufen, Luken, Schotten und Versorgungsleitungen beachten! Erhöhte Rutsch- und Stolpergefahr besteht auf dem gesamten U-Boot, insbesondere bei hohen Schuhabsätzen und weitere Kleidung. |
| 03. | Wegen der herrschenden Enge auf dem U-Boot ist die Besichtigung für Personen mit körperlichen Behinderungen oder bei Gefahr von Platzangst nicht zu empfehlen. Eine Besichtigung für Rollstuhlfahrer ist aufgrund der technischen Gegebenheiten nicht möglich. |
| 04. | Kindern unter zehn Jahren ist der Zutritt zum U-Boot nur in Begleitung Erwachsener erlaubt. |
| 05. | Der Aufenthalt auf dem U-Boot ist nur innerhalb der gekennzeichneten und für Besucher freigegebenen Bootsbereiche gestattet. Der Zutritt zu den nicht öffentlichen Bereichen des U-Bootes ist strikt untersagt und entbindet uns von jeglicher Haftung. |
| 06. | Aus Gründen der Besuchersicherheit ist die U-Bootbesichtigung nur in Richtung der angebrachten Markierungen möglich. |
| 07. | Auf dem gesamten U-Boot herrscht absolutes Rauchverbot. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken jeglicher Art ist strikt untersagt. |
| 08. | Das Mitführen von Tieren, Werkzeug, sperrigen Gegenständen und großen Taschen ist verboten. Diese sind auf eigene Gefahr außerhalb des U-Bootes zu deponieren. Eine Aufbewahrungs- und Obhutspflicht des Museumsbetreibers besteht nicht. |
| 09. | Das U-Boot wird zu Ihrer Sicherheit videoüberwacht. Jeder Diebstahl, jede Sach- oder sonstige mutwillige Beschädigung des U-Bootes und seiner Einrichtungen gelangen zur Strafanzeige und verpflichten den Verursacher zum Schadensersatz in voller Höhe. |
| 10. | Die Eintrittskarte berechtigt den Inhaber zum einmaligen Betreten des U-Bootes für die Dauer von 90 Minuten. Sie ist nicht auf andere Personen übertragbar und verliert nach Verlassen des U-Bootes, spätestens jedoch nach 90 Minuten ihre Gültigkeit. Bitte beachten Sie, dass sich aus Sicherheitsgründen nicht mehr als 80 Personen gleichzeitig im U-Boot aufhalten dürfen. |
| 11. | Im Falle einer Havarie, bei Alarm oder anderen Betriebsstörungen ist Ruhe zu bewahren und den Lautsprecherdurchsagen und Anweisungen des Personals unbedingt Folge zu leisten. Das U-Boot ist in dieser Situation unverzüglich auf dem schnellsten Weg über die markierten Fluchtwege durch den Bug- oder Achterausgang zu verlassen. |
| 12. | Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für Personen- und Sachschäden in Höhe von max. € 2.000.000,-- und bei Vermögensschäden nur in Höhe von max. € 5.000,--. Wer gegen die sicherheitsrelevanten Bestimmungen dieser Besucherordnung verstößt, verliert jeglichen Schadensersatzanspruch. Unsere Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt dadurch unberührt. |
| 13. | Wir haften nicht für das Fremdverschulden durch Dritte. |
| 14. | Foto- und Videoaufnahmen sind nur nach käuflichem Erwerb einer Erlaubnis und nur für den privaten Gebrauch zugelassen. |
| 15. | Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Hamburg. Für die vertraglichen Bedingungen gilt deutsches Recht. |
| 16. | Sollten aus irgendeinem Grunde eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. |