U-434 Besucherordnung |
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| 09. | Das U-Boot wird zu Ihrer Sicherheit videoüberwacht. Jeder Diebstahl, jede Sach- oder sonstige mutwillige Beschädi-
gung des U-Bootes und seiner Einrichtungen gelangen zur Strafanzeige und verpflichten den Verursacher zum Schadensersatz in voller Höhe. |
| 10. | Die Eintrittskarte berechtigt den Inhaber zum einmaligen Betreten des U-Bootes für die Dauer von 60 Minuten. Sie ist nicht auf andere Personen übertragbar und verliert nach Verlassen des U-Bootes, spätestens jedoch nach 60 Minuten ihre Gültigkeit. Bitte beachten Sie, daß sich aus Sicherheitsgründen nicht mehr als 80 Personen gleich-
zeitig im U-Boot aufhalten dürfen. |
| 11. | Im Falle einer Havarie, bei Alarm oder anderen Betriebs-
störungen ist Ruhe zu bewahren und den Lautsprecherdurch-
sagen und Anweisungen des Personals unbedingt Folge zu leisten. Das U-Boot ist in dieser Situation unverzüglich auf dem schnellsten Weg über die markierten Fluchtwege durch den Bug- oder Achterausgang zu verlassen. |